Sperr-Notruf

Häufige Fragen rund ums Sperren.

Zu Beginn bitten wir Dich, Dein Anliegen einzuordnen: Was möchtest Du sperren lassen? Wo bist Du Kunde?

arrow_downward Dir werden per Computer fünf Möglichkeiten zur Auswahl angeboten. Die passende Ziffer gibst Du auf Deiner Tastatur ein.

Bitte halte Deine Bankleitzahl BLZ und Kontonummer bzw. IBAN bereit. Du wirst automatisch zu dem Sperr-Notruf der Sparkassen-Finanzgruppe weiterverbunden, wo Dich ein Sprachcomputer begrüßt.

  • Zunächst wählst Du den Dienst „Sperrservice“ aus – mit der Ziffer 1.
  • Deine Bankleitzahl BLZ wird abgefragt – diese tippst Du ein.
  • Nun die Frage, was gesperrt werden soll – wähle bitte genau aus:
    • Für Deine girocard (früher EC-Karte genannt) wirst Du vom Sprachcomputer weiter durch den gesamten Sperrvorgang geleitet:
      • Du wirst zur Eingabe Deiner Kontonummer / IBAN aufgefordert.
      • Die Angaben werden zur Sicherheit noch einmal wiederholt.
      • Deine Karte wird gesperrt.
    • Für Kreditkarte oder Onlinebanking musst Du entsprechend anders antworten; Du wirst direkt mit einem Mitarbeiter verbunden.

Falls der Sprachcomputer Dich nicht verstehen sollte, wirst Du automatisch an einen Mitarbeiter des Sperr-Notrufs weitergeleitet.

Du wirst um eine weitere Zuordnung gebeten. Hier gibst Du an, was Du sperren möchtest:

  1. girocard oder Bankkundenkarte
  2. Kreditkarte oder Online-/Telebanking
  3. Elektronische Signaturen
  4. Maestro oder Cirrus Karten für das europäische Ausland freischalten

Du wirst zur Sperrung mit einem Service-Mitarbeiter verbunden.

Du wirst zur Sperrung mit einem Service-Mitarbeiter verbunden.

Du wirst zur Sperrung mit einem Service-Mitarbeiter verbunden. // For cancellation services we will now connect you to a member of our team.

Nach dieser Einordnung wirst Du zu einem Servicemitarbeiter oder digitalen Assistenten weitergeleitet. Nun kannst Du die nötigen Sperrungen veranlassen.

Dein Ansprechpartner erklärt Dir zu Beginn den Ablauf. Du wirst automatisch mit allen Kooperationspartnern verbunden.

Eine Sperrung nach der anderen erfolgt, und Du bleibst einfach so lange in der Leitung, bis alles Nötige gesperrt ist. Sollte die Verbindung doch einmal unterbrechen, rufst Du einfach wieder beim Sperr-Notruf 116 116 an.

Dein Ansprechpartner beim Sperr-Notruf 116 116 organisiert mit Dir die Sperrung der folgenden Karten, Ausweise oder Accounts:

  • girocard (früher „EC-Karte“, Bankkarte)
  • Kreditkarten (z. B. Mastercard, Visa)
  • E-Personalausweis
  • Online-Banking
  • Telebanking
  • SIM-Karten
  • Mitarbeiterausweise
  • Elektronische Signaturen

Bitte beachten: Falls eine Partnerkarte zu Deinem Girokonto besteht, wird diese ebenfalls automatisch gesperrt. Nur eine von beiden Karten zu sperren, ist über den Sperr-Notruf nicht möglich; dafür musst Du Dein kartenausgebendes Institut direkt kontaktieren.

Bei Herausgebern, die sich dem Sperr-Notruf 116 116 nicht angeschlossen haben, können wir leider auch nichts tun. Das betrifft zum Beispiel Kundenkarten mit Zahlungsfunktion aus dem Einzel- oder Großhandel oder geldwerte Bonuskarten. Deren Verlust musst Du bitte direkt beim jeweiligen Anbieter melden.

Wir sind nur für elektronisch sperrbare Medien im Einsatz, dennoch hilft Dir vielleicht der Hinweis: Wenn Dein Reisepass weg ist, musst Du ihn neu beim Bürgeramt beantragen. Auch die verschollene Versichertenkarte Deiner Krankenkasse musst Du von Deiner Krankenversicherung ersetzen lassen.

Unternehmen und Institutionen, die sich unserem zentralen Verbraucherservice anschließen möchten, sind natürlich stets willkommen. » Hier entlang bitte!

  • girocard: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
  • Kreditkarte: Namen des Kartenherausgebers oder alternativ die Bankleitzahl
  • Online Banking: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
  • E-Personalausweis: Sperrkennwort
  • SIM-Karten: Mobilfunknummer

Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos für Dich. Auch Dein Anruf bei der 116 116 ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Dein Geldinstitut kann für die Sperrung und Ausstellung einer neuen Zahlungskarte Gebühren erheben. Details dazu findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Instituts.

Auch für die Sperrung von SIM-Karten, E-Personalausweisen oder elektronischen Mitarbeiterausweisen fallen keine Kosten beim Sperr-Notruf an. Für die Neu-Ausstellung erheben die jeweiligen Herausgeber jedoch in der Regel Gebühren.

Du kannst hier in unserer Kooperationspartner-Suche nachschauen, ob Dein kartenausgebendes Institut oder SIM-Kartenanbieter dem Sperr-Notruf als Teilnehmer angeschlossen ist.

» Kooperationspartner / Anbieter finden

Allgemeine Fragen.

Von der Rufnummer 116 116 finden grundsätzlich keine Anrufe statt! Niemals. Das sind Fake-Anrufe von Betrügern! Lass Dich nicht darauf ein, leg sofort wieder auf.

Es sind Kriminelle, die die Display-Anzeige Deines Telefons manipulieren, um sich als Mitarbeiter des Sperr-Notrufs, der Finanzaufsicht o.ä. auszugeben und Dir einzureden, sie bräuchten Angaben von Dir. Dabei schrecken sie vor keiner Gemeinheit zurück, um Dich unter Druck zu setzen. Egal, wie dramatisch der Anruf inszeniert wird: Nicht manipulieren lassen, sondern abbrechen. Falls Du Zweifel hast, wende Dich zur Überprüfung an Deine Bank oder Sparkasse.

Der Sperr-Notruf wird niemals per Telefon, SMS oder E-Mail persönliche Daten von Dir erfragen – oder Dich auffordern, Daten wie IBAN, PIN, TAN oder Kreditkarteninformationen anzugeben oder auf einer Internetseite einzugeben.

Du findest sie im Online-Banking und auf Deinen Kontoauszügen. Dein deutscher IBAN-Code beginnt mit DE, gefolgt von 20 Ziffern.

Diese ganz besondere Telefonnummer können sich Kriminelle gar nicht aneignen: Die 116 116 haben wir in einem aufwändigen Verfahren von der deutschen Bundesnetzagentur zugesprochen bekommen – unter hohen Sicherheitsauflagen zugunsten des Verbraucherschutzes. Für die Einhaltung dieser Auflagen trägt der Sperr-Notruf e.V. die Verantwortung.

» Mehr über den Verein erfährst Du hier

Der Sperr-Notruf 116 116 ist die zentrale Anlaufstation, wenn es ums Sperren elektronischer Medien mit Zahlungs- bzw. Ausweisfunktion geht – eine Sammelstelle mit gebündelten Diensten zum Schutz von Verbrauchern, Handel und Finanzinstituten. Gleichzeitig sind die einzelnen Institutionen und Unternehmen, die solche Karten, Pässe u. Ä. herausgeben, ebenfalls verpflichtet, ihren Nutzern eine Möglichkeit zur Sperrung zu bieten. Die Teilnahme am zentralen Sperr-Notruf 116 116 steht den Herausgebern dagegen frei – als besonders kundenfreundlicher Service.

Nein. Du musst nichts für den Verein tun. Wir sind für Dich da.

Nein. Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos für Dich. Auch Dein Anruf bei der 116 116 ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.

Dein Schutz geht hier absolut vor. Eine Direktsperrung über die Webseite wäre mit Risiken verbunden, die wir nicht übernehmen können. Gründe dafür sind zum Beispiel die Technik von Webseiten generell und die Vielzahl unserer angebundenen Finanzinstitute. Bei Mobile Apps ist die Sicherheitstechnik übrigens eine ganz andere.

  1. Nutzt Du Bezahldienste (z.B. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay, Paypal) mit Deinem Smartphone?
    1. Nimm Kontakt mit Deinem Bezahldienste-Anbieter auf.
    2. Melde Dich bei Deiner kartenausgebenden Bank oder Sparkasse. Teile dort nicht nur den Verlust Deines Smartphones mit Zahlungsfunktion mit, sondern auch die Maßnahmen bei Deinem Bezahldienste-Anbieter.
    Beide Schritte (a) und (b) sind unbedingt notwendig. Denn beide zusammen verhindern wirksam Betrugsversuche. Außerdem kannst Du so mit Deinem Anbieter besprechen, wie Du zum Beispiel weiterhin mit Deiner Zahlungskarte im Portemonnaie zahlen kannst, wenn nur das Handy abhandengekommen ist.
  2. Nutzt Du ausschließlich Zahlungskarten (girocard, Mastercard, VISA) mit dem Smartphone?
    Dann musst Du diese digital hinterlegten Karten unverzüglich beim kartenausgebenden Institut sperren lassen. Auch über den Sperr-Notruf 116 116 kann die Sperrung erfolgen. Achtung: In diesem Fall erfolgt bei vielen Instituten eine Sperre aller Karten, da einige Institute nicht zwischen digitaler und physischer Karte unterscheiden.

Schütze auch Dein Handy mit allen Deinen persönlichen Daten!
Übrigens: Über den Sperr-Notruf kannst Du auch die SIM-Karte Deines Smartphones sperren lassen; ob Dein Mobilfunkanbieter dem Sperr-Notruf angeschlossen ist, erfährst Du hier:

» Kooperationspartner / Anbieter finden

Die Sperrung der SIM-Karte ist sinnvoll, damit der Dieb nicht mit Deinem Handy telefonieren kann.

Hier beim Sperr-Notruf kannst Du erst einmal die SIM-Karte sperren lassen. Wenn der Dieb Deinen Passwortschutz geknackt hat, aber die SIM-Karte gesperrt wurde, kann er nichts mehr damit anfangen.

Um die digital hinterlegten Zahlungskarten (girocard, Mastercard, VISA) und die Bezahldienste auf Deinem verschollenen Smartphone vor Dieben zu schützen, machst Du unbedingt diese beiden Schritte, und das so schnell wie möglich:

  1. Nehme Kontakt mit Deinem Bezahldienste-Anbieter auf (z.B. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay).
  2. Melde Dich bei Deiner kartenausgebenden Bank oder Sparkasse. Teile dort nicht nur den Verlust Deines Smartphones mit Zahlungsfunktion mit, sondern auch die Maßnahmen bei Deinem Bezahldienste-Anbieter. So vermeidest Du möglicherweise einen unnötigen Austausch Deiner Zahlungskarte zum Anfassen, wenn nur das Handy abhanden gekommen ist.

Beide Schritte sind unerlässlich, einer alleine verhindert nicht die jeweils andere Option für Betrugsversuche.

Wenn nicht nur Deine girocard oder Kreditkarte abhandengekommen ist, sondern auch Dein Passwortverzeichnis in der Tasche war, solltest Du bei den Online-Diensten und Einkaufswebseiten, die Deine Bankdaten hinterlegt haben, das Passwort ändern oder das Konto sperren.

Wende Dich hierzu bitte an das kartenausgebende Institut. Falls Deine Karte bei der Polizei über KUNO gesperrt wurde, musst Du auch bei dieser Polizeidienststelle Bescheid geben, wenn Deine Karte wiederaufgetaucht ist; ansonsten würde nämlich Deine Anzeige weiterverfolgt. Je nach Bundesland ist die KUNO-Sperrung entweder vor Ort bei der örtlichen Polizeiwache zu löschen, oder Du kannst das selbst online erledigen. Wenn diese Möglichkeit in Deinem Bundesland besteht, kannst Du auf der KUNO-Webseite nach Deinem persönlichen Login die KUNO-Sperrung selbst aufheben.

Dann wendest Du Dich so schnell wie möglich an Deine Bank oder Sparkasse. Dort wird man die Buchungen prüfen und, wenn möglich, rückgängig machen.

Leider nicht. Von Land zu Land gibt es Unterschiede. Welche Landesvorwahl für Deutschland funktioniert, hängt immer von der Frage ab, von wo aus Du anrufst. Hier findest Du eine Liste der Auslandsvorwahlen.

Du nimmst einfach direkt mit Deinem kartenausgebenden Institut Kontakt auf. Es ist berechtigt, Rechercheanfragen beim Betreiber des Sperr-Notrufs 116 116 zu beauftragen und kann Dir danach Auskunft erteilen.

Deine Fragen rund um das Thema Kartenbetrug und digitalen Identitätsdiebstahl oder den Sperr-Notruf e.V. kannst Du gern per E-Mail an uns richten. Auch Anregungen oder Kritik nehmen wir auf diesem Weg entgegen.

» Zum Kontakt

Stand: August 2021

Verlust gemerkt. Sofort gesperrt.

Kartenbetrug und digitalen Identitätsdiebstahl stoppen.

Sperr-Notruf 116 116

Die Nummer, die Dein Konto schützt.

Immer erreichbar. Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.