Eine zentrale Sperrvermittlung für elektronische Berechtigungen – das erschien dem amtierenden Innenminister Deutschlands 2002 sinnvoll. Bereits die weite Verbreitung von Zahlungskarten sprach seiner Ansicht nach dafür.
Unter der Schirmherrschaft von Minister Schily hatte der Sperr-Verein einen guten Start. Damals arbeitete die Bundesregierung mit ihrer eGovernment-Initiative „BundOnline 2005“ an einer Modernisierung der Verwaltung. Bei der behördlichen Digitalisierung hatte man freilich auch die Bürger im Blick und erkannte die Schlüsselrolle von elektronischen Signaturkarten. Deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu unterstützen hieß, ihre umfassende Verbreitung in unserer Gesellschaft zu fördern und damit auch die behördliche Zusammenarbeit. Also nahm das Bundeskabinett die neue Sperrvermittlung zudem in das Aktionsprogramm „Informationsgesellschaft Deutschland 2006“ auf, welches im Dezember 2003 verabschiedet wurde.
Fast gleichzeitig erörterte die Europäische Kommission die Idee einer zentralen europäischen Telefonnummer zur Sperrung verlorener und gestohlener Zahlungskarten. Für dieses Forum „Card Stop Europe“ war der Verein als Teil der Expertengruppe tätig.
Uns gelang aber nicht nur die Bündelung der wirtschaftlichen und politischen Interessen. Wir konnten auch ein tragfähiges Umsetzungskonzept erstellen. Im Dezember 2004 war die Zuteilung unter strengen Auflagen offiziell: Der Sperr e.V. erhielt von der Bundesnetzagentur die Rufnummer 116 116.
Seit Anfang 2005 ist die Sperrvermittlung nun ununterbrochen tätig. Jährlich werden durchschnittlich etwa 1,5 Millionen Sperrungen und Sperrvermittlungen über unsere zentrale Servicenummer veranlasst (Stand Februar 2023). Sichere Hilfe, die ankommt.
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