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Sprach- und Hörgeschädigte |
Sperrung für Sprach- und Hörgeschädigte Zur Einbindung von sprach- und hörgeschädigten Menschen in das neue Sicherheitssystem ist die Sperrvermittlung auch per Fax zu erreichen, da dieser Personenkreis in der Regel kein herkömmliches Telefon zur Sperrung benutzen kann. Die Faxnummer lautet ebenfalls 116 116. Sperr-Notruf auch per Fax erreichbar Für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen ist in der Regel ein Notruf per Telefon oder Handy nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Daher ist der Sperr-Notruf 116 116 auch über einen textbasierten Dialog per Fax erreichbar. Das Prinzip bleibt gleich Das Fax wird von den Mitarbeitern des Sperr-Notrufs an den zuständigen Herausgeber zur Durchführung der Sperrung weitergeleitet. Eine Sperrung per E-Mail oder SMS ohne digitale Signatur ist nicht möglich. Faxvorlagen für Sprach- und Hörgeschädigte
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