| Sprach- und Hörgeschädigte |
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Sperrung für Sprach- und HörgeschädigteZur Einbindung von sprach- und hörgeschädigten Menschen in das neue Sicherheitssystem ist die Sperrvermittlung auch per Fax zu erreichen, da dieser Personenkreis in der Regel kein herkömmliches Telefon zur Sperrung benutzen kann. Die Faxnummer lautet ebenfalls 116 116. Sperr-Notruf auch per Fax erreichbar Das Prinzip bleibt gleich Faxvorlagen für Sprach- und Hörgeschädigte
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Sprach- / Hörgeschädigte 