| Sperrbare Medien |
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Was sind sperrbare Medien?Zu den sperrbaren elektronischen Berechtigungen zählen Medien, die einer elektronischen Gültigkeitsprüfung unterzogen werden können – also sperrbar sind. Bei Verlust können diese elektronischen Berechtigungen für den Herausgeber oder Sie als Kunden einen finanziellen Schaden verursachen. Außerdem können sie eine Bedrohung für Datenschutz oder Datensicherheit darstellen. Beispiele für sperrbare elektronische Medien:
Informations- und Kommunikationsträger für den Sperr-Notruf 116 116Dieses Konzept soll Ihnen einige Anregungen vermitteln, wie Sie mit wenig Aufwand dem Kunden den zentralen Sperr-Notruf kommunizieren können. Hier finden Sie das vollständige Konzept: Liste der teilnehmenden HerausgeberPrinzipiell gibt es eine Fülle sperrbarer Medien, die über den Sperr-Notruf erreicht werden können. Zuvor müssen die Herausgeber dieser Medien jedoch ihr Einverständnis erklären und sich dem Service anschließen. Hier finden Sie eine Übersicht der bereits teilnehmenden Herausgeber:
Die Liste der teilnehmenden Herausgeber wächst ständig und wird von uns laufend aktualisiert. Gibt es einen Dienst oder ein Medium, das Sie gerne in dieser Liste sähen? Kontaktieren Sie doch das herausgebende Unternehmen und teilen Sie Ihren Wunsch mit.
BankleitzahlensucheHilfreich für eine schnellere Abwicklung der Kartensperrung über den Sperr-Notruf 116 116 ist die Bankleitzahl des herausgebenden Instituts. Auf der Website der Deutschen Bundesbank finden Sie alle aktuellen Bankleitzahlen der deutschen Kreditinstitute. Klicken Sie bitte hierzu auf den folgenden LINK
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