Sperr-Notruf

Ist Dein Anbieter angeschlossen?

Für Deine girocard stellt sich die Frage gar nicht erst: Egal von welcher Bank oder Sparkasse sie stammt, sie ist über den Sperr-Notruf 116 116 sperrbar. Ebenso natürlich Dein elektronischer Personalausweis.

Für alle anderen Zahlungskarten und elektronischen Ausweise gilt als Voraussetzung: Der Herausgeber muss sich unserem Sperr-Notruf als Kooperationspartner angeschlossen haben. Hier kannst Du nachsehen, ob Dein Bankinstitut bzw. Anbieter Deines digitalen Ausweises beim Sperr-Notruf 116 116 mitmacht.

Was Du noch wissen solltest.

Es gibt kartenausgebende Unternehmen, die bisher keine Partnerschaft mit dem zentralen Sperr-Notruf 116 116 eingegangen sind; in der Regel aus internen geschäftspolitischen Gründen. Bitte wende Dich zur Sperrung direkt an diese Anbieter.

Du musst nichts für uns tun! Um den Sperr-Notrufdienst nutzen zu können, musst Du kein Kooperationspartner sein. (Das ist für Privatpersonen sowieso ausgeschlossen.)

Vertippt? Unter diesem Begriff ist kein Kooperationspartner zu finden.

Verlust gemerkt. Sofort gesperrt.

Kartenbetrug und digitalen Identitätsdiebstahl stoppen.

Sperr-Notruf 116 116

Die Nummer, die Dein Konto schützt.

Immer erreichbar. Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.